Scheinselbstständigkeit kann zu einem Problem werden, wenn Unternehmen mit Freelancern zusammenarbeiten. Damit ist gemeint, dass ein Freelancer von einem Unternehmen als Selbständiger eingestellt wird, aber während der Zusammenarbeit wie ein Arbeitnehmer behandelt wird. Scheinselbstständigkeit hat für Auftraggeber sehr unangenehme Folgen: Sie müssen erhebliche Nachzahlungen für Steuern und Sozialabgaben leisten und eventuell sogar mit Bußgeldern rechnen.
Freelancer und Festangestellte haben einen unterschiedlichen Status, der mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden ist. Angestellte zahlen beispielsweise gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber in die Rentenkasse ein, sind über ihren Arbeitgeber krankenversichert und haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und bezahlte Krankheitstage. Auf der anderen Seite sind sie weisungsgebunden und müssen sich an die Abläufe des Unternehmens halten.
Freelancer werden nur für ihre Arbeit bezahlt und haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Um Krankenversicherung und Altersvorsorge müssen sie sich selbst kümmern. Ein Freelancer hat mehr Freiheiten, trägt aber auch ein Risiko als Unternehmer. Wenn Freelancer wie Angestellte behandelt werden, profitieren sie nicht von der Sozialversicherung, die ein Angestellter erhält, aber sie erbringen für das Unternehmen dieselben Leistungen wie dieser in derselben Konstellation. Für das Unternehmen bedeutet dies, dass es Sozialversicherungsbeiträge spart. Scheinselbstständigkeit wird in Deutschland als eine Form der Schwarzarbeit angesehen.
Mehr Informationen zur Scheinselbstständigkeit im Allgemeinen gibt es in unserem Artikel "Was ist Scheinselbstständigkeit? Definition und Tipps".
Ein gängiger Weg zur Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit ist eine reguläre Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Es ist aber auch möglich, dass ein Auftraggeber oder ein Freelancer ein "Statusfeststellungsverfahren" einleitet, das ebenfalls von der Rentenversicherung durchgeführt wird. Oder es gibt eine Beschwerde eines Dritten, die eine Prüfung auslöst. Möglicherweise versucht ein Freelancer auch, das Unternehmen auf eine Festanstellung zu verklagen.
Neben der Rentenversicherung gibt es weitere Institutionen, die eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit durchführen können: das Finanzamt, ein Arbeitsgericht, eine Krankenkasse oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter.
Weitere Informationen zum Erkennen von Scheinselbstständigkeit gibt es in unserer Checkliste.
Wenn eine Scheinselbstständigkeit aufgedeckt wird, sind verschiedene Konsequenzen in unterschiedlichen Bereichen möglich. Sie betreffen Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Arbeitsrecht und weitere rechtliche Konsequenzen, falls der Auftraggeber vorsätzlich gehandelt hat.
Scheinselbstständigkeit kann ungewollt im Laufe der Zeit entstehen, ohne dass beide Seiten dies bemerken. Wenn sich ein Freelancer zunehmend in das Unternehmen einbringt und immer mehr Aufgaben übernimmt, wächst das Risiko einer Scheinselbstständigkeit. Wichtig zu wissen ist allerdings: Unwissenheit ist keine Entschuldigung. Auftraggeber müssen darauf achten, dass sie alle Vorschriften einhalten.
Die folgenden Konsequenzen sind möglich, wenn eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird:
Die oben genannten Zahlungen können für den Auftraggeber bereits zu einem ernsten Problem werden, vor allem wenn er mit mehreren Freelancern zusammenarbeitet, bei denen eine Scheinselbstständigkeit aufgedeckt wird. Aber es kann noch schlimmer kommen.
Wird ein Auftraggeber beschuldigt, vorsätzlich gehandelt zu haben (das heißt, er war sich der Situation bewusst und hat sich trotzdem entschieden, sie beizubehalten), kann dies zu einer Geld- oder sogar zu einer Freiheitsstrafe führen. Der Zeitraum, für den Nachzahlungen zu leisten sind, erhöht sich auf bis zu 30 Jahre.
In unserem Artikel “4 Tipps, um als Auftraggeber Scheinselbstständigkeit zu vermeiden” gibt es Hinweise, wie sich eine Scheinselbstständigkeit vermeiden lässt.
Natürlich gibt es auch Konsequenzen für den betroffenen Freelancer. Diese sind aber nicht immer negativ. Wie bereits erwähnt, können Freelancer eine Festanstellung bei dem Unternehmen einklagen. So können sie Arbeitnehmer werden, mit allen Rechten und Pflichten, die damit verbunden sind.
Sie müssen aber auch Lohnsteuer und möglicherweise einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit der Scheinselbstständigkeit nachzahlen. Außerdem müssen sie die in ihren Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer rückabwickeln, was ein kompliziertes Verfahren ist.
Die Folgen der Scheinselbstständigkeit sind für Freelancer weniger gravierend als für Unternehmen. Ob sie darüber zumindest teilweise glücklich sind oder nicht, hängt von ihrer persönlichen Situation und ihren Präferenzen ab.
In unserem E-Learning erklären wir die Konsequenzen von Scheinselbstständigkeit kurz und knapp:
Wie wir gesehen haben, sind die Folgen der Scheinselbstständigkeit für beide Seiten unangenehm. Für die Kunden sind sie jedoch in der wirtschaftlichen Dimension gravierender. Die Zahlungen können zu einem finanziellen Risiko für das Unternehmen werden. Immerhin ist es wahrscheinlich, dass sie mit mehreren Freelancern in der gleichen Konstellation gearbeitet haben. Wenn diese ebenfalls geprüft werden, können sich die Kosten vervielfachen.
Außerdem besteht das Risiko einer Geld- oder Gefängnisstrafe im Falle von Vorsatz. Das haben die Freelancer nicht zu befürchten. Für Unternehmen ist es daher umso wichtiger, sich der Folgen der Scheinselbstständigkeit bewusst zu sein und Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu verhindern.
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