Wann bin ich als Freelancer ein Freiberufler und wann ein Gewerbetreibender? Was sind die Unterschiede zwischen den beiden Optionen und welche bietet mehr Vorteile? Und kann ich mir eigentlich selbst aussuchen, was ich sein möchte? Zu diesem Thema kommen viele Fragen auf, wenn du dich für eine selbstständige Tätigkeit als Freelancer entscheidest. Wir geben dir einen Überblick.
Was ist ein Freiberufler?
Die Freiberufler sind eine Untergruppe der Selbstständigen. Für sie gelten besondere Regeln, zum Beispiel in Hinblick auf Steuern, und dieser Status bringt einige Vorteile mit sich. Ob du Freiberufler bist, entscheidet das Finanzamt. Du kannst es dir also nicht selbst aussuchen. Ausschlaggebend ist die Art deiner Tätigkeit.
In §18 Einkommensteuergesetz (EStG) sind einige Berufe aufgeführt, die grundsätzlich freiberuflich sind, unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Architekten. Außerdem sind wissenschaftlich, künstlerisch oder erzieherisch Arbeitende oft Freiberufler. Sie verfügen über eine entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung, die sie qualifiziert.
Als selbstständiger Designer oder Texter bist du wahrscheinlich Freiberufler und Software-Entwickler werden ebenfalls oft so eingestuft, weil sie etwas erschaffen und somit schöpferisch tätig sind. Wenn du dagegen nur administrativ arbeitest, wirst du vermutlich als Gewerbetreibender angesehen und musst auch als Freelancer ein Gewerbe anmelden.
Was ist ein Gewerbetreibender?
Die Frage "Muss ich als Freelancer ein Gewerbe anmelden?" kannst du mit "Ja" beantworten, wenn du kein Freiberufler bist. Denn alle Selbstständigen, die nicht so eingestuft werden, sind Gewerbetreibende. Sie müssen ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Eine Besonderheit gibt es bei Kapitalgesellschaften, also zum Beispiel einer GmbH oder UG: Sie sind immer Gewerbebetriebe, selbst wenn ihre Tätigkeit in den freiberuflichen Bereich fällt. Beispielsweise wäre also eine Textagentur mit der Rechtsform GmbH ein Gewerbebetrieb, während ein Freelance-Texter Freiberufler ist.
Eine gemischte Tätigkeit ist ebenfalls möglich, wenn ein Freelancer nicht nur freiberufliche, sondern auch gewerbliche Tätigkeiten ausübt. Er muss diese dann aber eindeutig trennen, sowohl in der Buchhaltung als auch auf einem gesonderten Konto. Wenn diese klare Trennung nicht möglich ist, wird die gesamte Tätigkeit als gewerblich eingestuft.
Freelancer und Freiberufler: Was ist der Unterschied?
Die beiden Begriffe Freelancer und Freiberufler werden oft synonym verwendet, das ist aber nicht korrekt. Zum Beispiel wird ein freiberuflich tätiger Anwalt oder Arzt nicht als Freelancer bezeichnet und andererseits gibt es Freelancer, die gewerblich tätig sind. Eine bessere Entsprechung für die Bezeichnung Freelancer ist “freier Mitarbeiter”. Denn sie besagt nur, dass es sich um einen nicht angestellten Dienstleister handelt, der für das Unternehmen als Selbstständiger tätig wird.
Allerdings sind viele Freelancer gleichzeitig Freiberufler – das ist wahrscheinlich der Grund dafür, dass die Bezeichnungen für viele Menschen gleichbedeutend sind. Freelancer ist aber ein Begriff, der keine steuer- oder unternehmensrechtliche Bedeutung hat.
Freiberufler haben mehrere Vorteile
Für Freelancer bietet es einige Vorteile, wenn sie den Status eines Freiberuflers erhalten. Du solltest also zumindest versuchen, so eingestuft zu werden. Die Pluspunkte für dich sind:
- Einfachere Anmeldung: Du kannst dich beim Finanzamt anmelden, die Gewerbeanmeldung entfällt.
- Keine Gewerbesteuer: Du zahlst lediglich Einkommensteuer und musst Umsatzsteuer erheben, Gewerbesteuer fällt aber nicht an.
- Einfachere Gewinnermittlung: Bei Freiberuflern reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus, Gewerbetreibende müssen dagegen ab einem Gewinn von mehr als 60.000 Euro eine Bilanz erstellen.
- Ist-Versteuerung: Du kannst bei der Umsatzsteuer die Ist-Versteuerung auswählen, also die Umsatzsteuer immer erst dann abführen, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Gewerbetreibende können diese Option nur unter bestimmten Voraussetzungen wählen.
- Keine IHK-Mitgliedschaft nötig: Gewerbetreibende müssen Mitglied bei der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) werden und dort einen Beitrag zahlen. Für Freiberufler gilt das dagegen nicht.
Du siehst also: Als Freiberufler hast du es in einigen Bereichen leichter. Es ist aber wichtig, dass du die Definition ernst nimmst und tatsächlich nicht gewerblich tätig bist. Die Einstufung als Freiberufler ist nämlich nicht für die Ewigkeit. Wenn sich deine Tätigkeit verändert, kann das Finanzamt dich stattdessen als Gewerbetreibenden ansehen und du verlierst den Freiberufler-Status – mit allen Konsequenzen.
Wenn du gerade erst als Freelancer startest, schau dir gerne unsere komplette Checkliste an, die dir den Start erleichtert.
Freiberufler und Gewerbe: Die Unterschiede
In dieser Tabelle haben wir für dich noch einmal die wichtigsten Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden auf einen Blick zusammengefasst:
Freiberufler | Gewerbetreibender |
Keine Gewerbeanmeldung nötig | Gewerbeanmeldung nötig |
Keine Gewerbesteuerpflicht | Gewerbesteuerpflicht |
Einfache Gewinnermittlung mit EÜR | Bilanz verpflichtend ab 60.000 Euro Gewinn pro Jahr |
Keine IHK-Pflicht | Verpflichtende IHK-Mitgliedschaft |
Ist-Versteuerung möglich | Ist-Versteuerung nicht immer möglich |
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