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Diese 7 Dinge sollten im Freelancer-Vertrag stehen

Ein Freelancer-Vertrag regelt deine Zusammenarbeit mit einem Unternehmen als freier Mitarbeiter. Hier erfährst du, worauf du achten solltest.

Dunja Reiber
Dunja Reiber

Jun 30, 2022

Als Freelancer oder freier Mitarbeiter ist ein Vertrag sehr sinnvoll, wenn du für ein Unternehmen tätig wirst. Auch falls dein Auftraggeber nicht darauf besteht, ist eine schriftliche Vereinbarung empfehlenswert. Hier erfährst du, welche Inhalte dabei wichtig sind.

Was ist ein Freelancer-Vertrag?

Ein Freelancer- oder Freiberufler-Vertrag ist ein Vertrag, den du als Freelancer mit deinem Auftraggeber schließt. Darin haltet ihr die Bedingungen eurer Zusammenarbeit fest. Es kann ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag sein (mehr dazu weiter unten im Artikel). Ihr könnt eine Vorlage verwenden oder den Vertrag genau auf euer Projekt abstimmen und neu formulieren.

Brauche ich einen Freelancer-Vertrag?

Du bist nicht verpflichtet, als Freelancer oder Freiberufler einen Vertrag mit deinem Auftraggeber zu schließen. Ihr könnt euch auch im Gespräch einig werden oder in einer kurzen E-Mail festhalten, welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden sollen. Das ist oft ausreichend, wenn es sich um ein kurzes Projekt oder eine einmalige Leistung handelt. Vielleicht schreibst du auch ein Angebot, das die Zusammenarbeit definiert. Wenn der Kunde es schriftlich annimmt, kommt dadurch ebenfalls ein Vertrag zustande. Der ist aber in der Regel weniger klar definiert als ein umfassender Vertrag.

Gerade bei größeren und fortlaufenden Projekten ist ein eigener Freelancer-Vertrag sehr empfehlenswert. Er bietet dir folgende Vorteile:

  • Klare Erwartungen auf beiden Seiten: Sowohl für dich als auch für den Auftraggeber ist klar, welche Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit hat. In einem Vorgespräch wird nie jedes Detail besprochen. Der Vertrag gibt aber Gelegenheit, auch unbequeme Fragen zu klären - zum Beispiel zu Zahlungsfristen und Zusatzaufwänden.
  • Streit wird vermieden: Es kann immer wieder vorkommen, dass die Zusammenarbeit anders verläuft als geplant. Je mehr im Vorfeld schon geklärt ist, desto weniger Streitpunkte können später aufkommen.
  • Basis für rechtliche Schritte: Hoffentlich wird es nicht nötig, aber im äußersten Fall dient der Vertrag dir als Beweis, zum Beispiel wenn ein Kunde nicht zahlt.

Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Als Freelancer schließt du keinen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen, sondern in der Regel einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag, der deine freie Mitarbeit definiert. Beim Werkvertrag wird ein Werk hergestellt, zum Beispiel eine Website erstellt, ein Logo gestaltet oder eine App programmiert. Der Dienstvertrag kommt zum Einsatz, wenn du stattdessen eine Leistung zum Stunden- oder Tagessatz erbringst, beispielsweise beratend tätig bist. Auch wenn du zwar etwas produzierst, aber pro Stunde und nicht pro Werk abrechnest, handelt es sich um einen Dienstvertrag.

Ein wichtiger Unterschied: Beim Werkvertrag schuldest du dem Kunden ein fertiges Ergebnis, beim Dienstvertrag “nur” deine Arbeitsleistung. Deshalb kann es beim Werkvertrag möglicherweise schneller Ärger geben, wenn ein Kunde mit dem Resultat nicht zufrieden ist. Mit einem Dienstvertrag bist du trotzdem deinen Pflichten nachgekommen, wenn du wie vereinbart für den Auftraggeber gearbeitet hast. Natürlich solltest du aber auch dort darauf achten, dass dein Kunde zufrieden mit dem Ergebnis ist.

Freelancer-Vertrag: Worauf muss ich achten?

Dein Auftraggeber und du könnt den Vertrag so gestalten wie ihr möchtet. Die folgenden sieben Punkte sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr sinnvoll, um die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit abzustecken.

1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

Am Anfang stehen dein Name plus Adresse sowie dieselben Daten von deinem Kunden. Es wird auch definiert, wer Auftragnehmer und wer Auftraggeber ist. Außerdem legt ihr den Vertragsgegenstand fest, zum Beispiel ein Logodesign oder Unterstützung beim Projektmanagement. Dadurch wird deutlich, ob es sich um einen Werk- oder Dienstvertrag handelt.

2. Leistungen und Preise

Hier werden die vereinbarten Leistungen genauer definiert, was besonders bei einem Werkvertrag wichtig ist. Auch deine Vergütung wird benannt, also entweder der Stunden- beziehungsweise Tagessatz oder der Preis der einzelnen Leistungen. Du solltest bei einem Werkvertrag auch festlegen, welche Revisionsschleifen enthalten sind (sowie in welchem Zeitraum) und wie unvorhergesehene Zusatzaufwände vergütet werden, zum Beispiel mit einem Stundensatz. Wenn bei der Zusammenarbeit Reisekosten entstehen können, sollte auftauchen, wer diese trägt.

3. Laufzeit und Kündigung

Ein Werkvertrag endet üblicherweise, wenn das Ergebnis geliefert ist, ein Dienstvertrag kann dagegen eine bestimmte Laufzeit haben oder auch unbefristet gelten. Lege fest, welche Kündigungsfrist gilt (es können beispielsweise zwei oder vier Wochen sein) und wann eine fristlose Kündigung möglich ist (zum Beispiel bei Zahlungsverzug oder fehlender Leistungserbringung).

4. Nutzungsrechte

Auch wenn du Urheber deiner Werke bist, erhält der Kunde ein umfassendes Nutzungsrecht, das vertraglich festgehalten wird. Du kannst außerdem definieren, wie es zum Beispiel mit der Nutzung von Ideen und Entwürfen aussieht, die du im Verlauf entwickelst. Darf der Auftraggeber auch diese verwenden oder nur die fertigen Produkte? Ebenfalls relevant für einen Freelancer-Vertrag: Erlaubt er dir die Nennung und Präsentation des Projekts in deinem Portfolio?

5. Zahlungsbedingungen

Handelt es sich um eine Einmalzahlung oder stellst du monatliche Rechnungen? Wird ein Teil der Summe bereits bei Vertragsschluss als Vorauszahlung fällig? Überlege dir, welche Bedingungen für dich sinnvoll sind. Die Zahlungsfrist für Rechnungen im Vertrag festzulegen, ist optional, denn wenn du nichts definierst, gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Du kannst abweichend davon aber vereinbaren, dass eine Rechnung zum Beispiel nach 14 Tagen bezahlt werden muss. Dadurch bemerkst du es schneller, wenn ein Kunde eine schlechte Zahlungsmoral hat.

6. Status des Auftragnehmers

Der Freelancer-Vertrag sollte beinhalten, dass du frei in der Art deiner Leistungserbringung bist, parallel auch für andere Kunden tätig sein kannst und nicht weisungsgebunden bist. Das sollte für dich als Freelancer immer so sein, andernfalls besteht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.

7. Sonstige Pflichten

Je nach Unternehmen und Art der Tätigkeit kann es sinnvoll sein, bestimmte Pflichten für beide Seiten festzuhalten. Für dich können das beispielsweise Geheimhaltungspflichten sein (wobei größere Unternehmen dafür oft gesonderte Vereinbarungen nutzen) oder die Pflicht, ein stets aktualisiertes Antivirenprogramm zu nutzen. Für den Auftraggeber könnt ihr zum Beispiel festlegen, dass er dir alle für deine Leistung benötigten Informationen zur Verfügung stellen und innerhalb von einer bestimmten Frist auf deine Anfragen reagieren muss.

Verträge des Auftraggebers prüfen

Unternehmen, die regelmäßig mit Freelancern arbeiten, haben vermutlich ihre eigenen Verträge für freie Mitarbeit. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, allerdings solltest du dir einen solchen Freelancer-Vertrag ganz genau anschauen und prüfen, ob er deinen Ansprüchen genügt. Er ist aus der Perspektive des Unternehmens formuliert und kann Punkte enthalten, die für dich Nachteile bedeuten. Falls das so ist, sprich das Thema am besten mit dem potenziellen Kunden an und versuche, eine für euch beide passende Lösung zu finden.

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Bitte beachte: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist empfehlenswert, dass du dich bei der Erstellung deines Freelancer-Vertrags von einem Anwalt beraten lässt oder eine rechtssichere Vorlage verwendest. 

Dunja Reiber

Dunja Reiber ist als Texterin und Content-Marketing-Expertin auf Themen rund um New Work und Freelancing spezialisiert. Sie war in einer Content-Marketing-Agentur und einem Software-Start-up tätig, bevor sie zur Vollzeit-Freelancerin wurde.

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