Die Rentenversicherungspflicht kann Freelancer in Deutschland treffen, wenn sie im Wesentlichen nur für einen Kunden arbeiten und keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen. Hier liest du, was das bedeutet und wie du es verhindern kannst.
Anders als Angestellte sind Selbstständige in Deutschland nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie haben keinen Arbeitgeber, der für sie Beiträge abführt und einen Teil davon übernimmt.
Deshalb müssen sie selbst für ihr Alter vorsorgen und können das durch freiwillige Zahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung oder durch eine private Altersvorsorge tun. Eine solche Absicherung ist sehr wichtig, um später nicht von Altersarmut betroffen zu sein.
Durch verschiedene Umstände kann eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen. Du solltest die Kriterien kennen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Für bestimmte Freiberufler, die in einer berufsständischen Kammer organisiert sind, gilt eine Rentenversicherungspflicht über das Versorgungswerk dieser Kammer. Das ist zum Beispiel bei Anwälten, Steuerberatern, Ärzten und Architekten der Fall. Sie leisten Beiträge an das Versorgungswerk und sorgen so für ihr Alter vor.
Außerdem gibt es sogenannte schutzbedürftige Selbstständige, zum Beispiel in Bildungs- und Pflegeberufen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Das betrifft unter anderem selbstständige Lehrer, Erzieher, Hebammen und Pflegepersonen.
Künstler und Publizisten gehören ebenfalls zu den schutzbedürftigen Berufsgruppen und können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichern sowie darüber in die Rentenversicherung einzahlen. Dabei müssen sie nur die Hälfte der Beiträge selbst zahlen.
Neben den genannten Berufsgruppen können auch weitere Selbstständige von einer Rentenversicherungspflicht betroffen sein. Die Rahmenbedingungen dafür sind in § 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) geregelt. Folgende Kriterien müssen beide erfüllt sein, damit ein Selbstständiger rentenversicherungspflichtig wird:
Für dich bedeutet das also: Wenn du keine Angestellten hast und (fast) ausschließlich für einen Kunden arbeitest, bist du rentenversicherungspflichtig und musst in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Das ist übrigens nicht gleichbedeutend mit einer Scheinselbstständigkeit. Diese entsteht, wenn du bei einem Auftraggeber weisungsabhängig arbeitest und so stark in interne Prozesse eingegliedert wirst, dass es keinen Unterschied zwischen dir und einem Angestellten gibt. Mehr über Scheinselbstständigkeit erfährst du hier.
Wenn du feststellst, dass du rentenversicherungspflichtig bist, solltest du dich bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Tust du das nicht, kann es zur Nachforderung von Beiträgen kommen und Bußgelder sind ebenfalls möglich.
Bei der Beitragshöhe kannst du entweder einen Beitrag zahlen, der sich nach deinem Einkommen richtet (einkommensgerechter Beitrag), oder dich für den Regelbeitrag entscheiden. Dieser liegt (Stand Herbst 2023) bei etwas über 600 Euro monatlich und ist in den alten Bundesländern etwas höher als in den neuen. In den ersten drei Jahren nach Beginn deiner Selbstständigkeit kannst du den halben Regelbeitrag zahlen, also etwas über 300 Euro im Monat.
So vermeidest du es, rentenversicherungspflichtig zu werden
Die Kriterien für eine Rentenversicherungspflicht sind sehr klar. Deshalb musst du im Grunde nur darauf achten, dass du nicht beide Kriterien erfüllst. Du kannst also entweder mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen (der über eine geringfügige Beschäftigung hinausgeht) oder darauf achten, dass du nicht dauerhaft fünf Sechstel deines Umsatzes oder mehr über nur einen Kunden generierst.
Um sicherzustellen, dass Selbstständige ausreichend für ihr Alter vorsorgen und später nicht von Altersarmut betroffen sind, ist in Deutschland seit Jahren eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für sie im Gespräch. Es ist deshalb sinnvoll, dass du zu dem Thema auf dem Laufenden bleibst. Wahrscheinlich werden Freelancer alternativ zur gesetzlichen Rentenversicherung aber privat vorsorgen können, um der Pflicht nachzukommen.
Bitte beachte: Dieser Text wurde nach bestem Wissen erstellt, ersetzt aber keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.